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Steuersysteme heute

Entwürfe von Anderen.


Die heutigen Systeme sehen alle ähnlich aus, sie sind nur gemacht für die Einkommensteuer mit ihren vielen Derivaten.
Das betrifft die Hälfte des Gemeinsteueraufkommens.
Die anonyme Mehrwertsteuer ist die andere Hälfte.

Welche Arbeit in dem halben Steueraufkommen steckt, zeigen die Elemente, die dazugehören:

Tarifform
Steuersätze
Einkunftsarten
Gewerbesteuer
Körperschaftssteuer
Verlustvortrag / - rücktrag
Abschreibungen
Dividenden an natürliche Personen
Besteuerung von Kapitaleinkünften
Veräußerung von Kapitalanteilen
Alterseinkünfte
Erbschaftssteuer
Steuerbilanz (Gewinnermittlung)
Kostenpauschale
Abzugsfähige Ausgaben
Steuerfreie Einnahmen
Besonderheiten und Hunderte von Anweisungen des Finanzministers

Da braucht man über rund 160 Subventionsfälle und unzählige Kombinationen wohl nicht mehr zu reden.
Die meisten Menschen - nämlich Arbeitnehmer - sind aber gar nicht betroffen.
Die Arbeit macht man sich für etwa 10 % der Bevölkerung und die Unternehmen.

Stufen und schiefe Ebenen als Grenzsteuersätze sind ein Kennzeichen heutiger Systeme.
Auch die neueren Entwürfe von Parteien, Instituten und eines Sachverständigenrats sind nach diesem Muster gestrickt.
Die Bundesregierung hat sie durch eine Finanzminister-Kommission prüfen lassen.
Die Kommision ist der Meinung, daß mit keinem das erforderliche Steueraufkommen erreicht wird, während die Autoren meinen, daß ihre Entwürfe aufkommensneutral sind.

Politiker und Steuerexperten, die sowieso bei den millionenfach gedruckten Steuertabellen bleiben wollen, finden diese Methode wahrscheinlich am besten, weil man ständig daran herumfummeln und jede kleine (willkürliche) Veränderung als „Große Steuerreform“ verkaufen kann.

Gelegentlich wird in talk-shows von einer „Kalten Progression“ oder von dem „Mittelstandsbauch“ der Steuerkurve gesprochen. Gemeint ist der steile Anstieg am Anfang mit der folgenden Abflachung.
Das ist ein echtes Ärgernis, zumal eine konvexe Progression bei jedem Steuersystem mit Freibeträgen von selbst entsteht.

Ein Exkurs

Überlagerungen.


Wie überall üblich, gilt auch bei Steuern das Bruttoprinzip. Der EFFEKTIVE Steuersatz wird als prozentualer Anteil vom Bruttobetrag ausgedrückt.
Berechnet wird die Steuer aber von dem kleineren Betrag: „Brutto minus Freibetrag“, (b - f).
Es ist gleichgültig, mit welchem Tarif „q“ dieser Betrag multipliziert wird, der Tarif modifiziert nur die natürliche „stille“ Progression.
Die entsteht dadurch, daß bei wachsendem Brutto der gleichbleibende Freibetrag an Gewicht verliert.

Das bewirkt eine systemimmanente Funktion, die in keiner Berechnung auftaucht, aber jede Manipulation überlagert, sobald die Steuer auf den Bruttobetrag bezogen wird. Das Ergebnis hängt allein von dem Verhältnis: Bruttobetrag / Freibetrag ab. (b / f).
Definiert man: b/f = x, so ist die Formel: (b-f) / b =
(x-1) / x = (1- 1/x)! Das ist die allgemeine Form. Einfacher kann man auch schreiben: 1 - f/b.
Für die Werte von x = 1, 2, 3, 4… erhält man:
0; 1/2; 2/3; 3/4… ad infinitum. Das ist eine typische, konvexe Progressionskurve, durch die nur 0; 1/2; 2/3; 3/4… des Bruttobetrags besteuert werden. Und so ist es: in keinem System werden die Grenzsteuersätze durch die Effektvsteuer erreicht!

(Falls jemand zweifelt: Im System 2005 ist bei
Brutto = 100.000 und f = 7.500, b/f = 13,3 und
(1 - 1/x) = 0,925. Die modular berechnete Steuer ist:
5.000 * 0,2 + 39.500 * 0,335 + 48.000 * 042 = 34.395,5.
Die nominale Steuer: 34.395,5 / 92.500 = 37,2%.
Die effektive Steuer: 34.395,5 / 100.000 = 34,4%.
37,2 * (1-1/x) ist ebenfalls 34,4%!

Die Formel taucht vermutlich in der gesamten Steuerliteratur nicht auf, obwohl man natürlich weiß, daß es einen Unterschied zwischen Nominal- und Effektiv-Steuersatz gibt. Sie ist übrigens direkt mit dem natürlichen Logarithmus verbunden, denn die Kurve, die diese Fläche einschließt ist das Komplement der Hyperbelkurve, bei der die Fläche: F = ln x ist. ( x ist hier b/f.)

Der Professor, der nach der letzten Wahl Finanzminister werden wollte, hat vermutlich an diese Progression gedacht, als er eine flat-tax“ von 25% einführen wollte, denn bei einem konstanten Steuersatz wird die Kurve,
die (1-1/x) liefert, nicht verfälscht.
Er ist aber nicht verstanden worden.

In der ersten Version des relativistischen Prinzips wurde diese Funktion explizit als Progression verwendet. Das hat die frühere Landesregierung von Schleswig-Holstein so irritiert, daß sie es als „Proportionalsteuer-System“ bezeichnet hat.
Ein System „ohne Progression“ wollte man aber nicht.
Die Funktion ist aber genau das Gegenteil davon. Schon wenn der Bruttobetrag nur 2 Freibeträge ausmacht, setzt die Steuer mit dem halben Grenzsteuersatz ein, während alle höheren in die zweite Hälfte fallen. Amtlich bekannt sind Bruttobeträge bis zu 500 Durchschnittseinkommen!

Diese ominöse Funktion hat den gleichen „Progressionsbauch“ wie alle heutigen Systeme, darum wurde eine andere gesucht, um sie zu überlagern.
Das war die Sinusfunktion!
Mit dieser bekämen wir erstmals einen Steuertarif, der im unteren Teil konkav statt konvex ist.
Sie hat aber noch einen Vorteil: sie expandiert den Tarif von „q“ auf 2 q! Statt ungewissen Grenzsteuersätzen kann ein mittlerer Steuersatz verwendet werden, der exakt berechenbar ist: p = s/g; wobei g = (b - f) k ist.In Worten:
Steuersatz =Steueraufkommen / Bemessungsbetrag
Da die Formel (1 - 1/x) mit dem Steuersatz multpliziert wird, der in der Steuerformel steht und dieser kein Maximal- sondern ein mitllerer Satz ist, wird die Kurve am Anfang flacher, bis zu dem Punkt, an dem der Progressionsfaktor
„k“ =1 wird. Bei der hier gewählten Formel für „k“ ist das der Fall bei: b/f =3, also bei der 1 1/2-fachen Durchschnittsausgabe.

Die Funktion ist unglaublich flexibel, wie man später bei dem Einsatz für ein Rentensystem sehen wird und sie ist mit jedem besseren Taschenrechner blitzschnell berechenbar.Das leistet kein einziger der bekannten Systementwürfe.
Ganz neu ist die Meldung, daß die CDU/CSU die „kalte Progression“ entschärfen will. Wie wird sie das machen? Wird sie am Anfang ihres Tarifs 10 neue Stufen einfügen, die modular berechnet werden müssen? Oder entscheidet sie sich einfach für die Sinuskurve? Das wäre nämlich auch möglich, ohne gleich das ganze relativistische System einzuführen.

Zu den Gafiken: Exkurs Steuern.

A) Ohne Freibetrag.
Der konstante Steuertarif (Mittellinie) würde in der linken Hälfte 16.000 € genau so besteuern, wie 48.000 in der rechten Hälfte. Die Sinuskurve ersetzt die Konstante total, weil die Multiplikation mit 1 die Kurve nicht verändert. Eine stille Progression gibt es nicht.

B) Mit Freibetrag.
Die Konstante „q“ (1) erzeugt in Verbindung mit dem Freibetrag „f“ die „stille“ Progression (2). Durch Multiplikation mit der Sinuskurve (3) entsteht die Resultierende (4)
Der Steuersatz steigt über das Ende der Sinuskurve hinaus bis 2 q. (Tabelle 1).

C) Berechnung heute.
In manchen Entwürfen werden schiefe Ebenen als „lineare Progression“ verwendet. Während die Steuer unter den Stufen leicht zu berechnen ist, kann es hier schwieriger werden.
Im Steuersystem 2005 liegen alle Einkommen bis 52.000 € auf schiefen Ebenen.
Der Steuersatz für den Abschnitt „n“ im Modul „m“ ist:
pn = p2 * n / 2m + p1. Der Spitzensatz ist:
ps = p2 * n / m + p1 .
Bei der heutigen Rechentechnik wäre es auch kein großes Problem, die Steuern aus Modulen zusammenzusetzen, aber aber damit hätten wir noch lange kein relativistisches System.