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Link auf Tabelle: » lastenausgleichtab.pdf [43 KB]

In den letzten Jahrzehnten hat die technische Entwicklung die Produktionsmethoden stark verändert.
Daß ein Unternehmen, das menschliche Arbeitskraft nicht durch Roboter und Computer ersetzen kann, heute grundsätzlich am Ende der Einkommensskala steht, ist nicht fair!

Um in der Globalisierung, mit ihrer weltweiten Arbeitsteilung überhaupt noch im Geschäft zu bleiben, möchte man am liebsten nur noch „hightech-Produkte“ herstellen, die wenigstens einige Jahre verkauft werden können, bis sie von Anderen auch produziert werden. Hochqualifizierte Arbeitskräfte müssen auch hoch bezahlt werden.
Das sind Löhne, die von den vorgenannten Unternehmen nicht bezahlt werden können, zumal - ebenfalls durch die Globalisierung - geringwertige Güter lieber importiert werden.

Eine doppelte Last für die, die auf menschliche Arbeit nicht verzichten können und eine Katastrophe für die weniger qualifizierten Arbeitskräfte, die es nun ´mal in jedem Land auch gibt.
Das Ende dieser Entwicklung kommt mit Sicherheit dann, wenn daran nichts mehr zu verdienen ist. (Zum Beispiel weil die Chinesen weniger importieren sondern mehr exportieren wollen, weil sie ALLES nachmachen können.)
Um heute schon darauf zu reagieren, wird ein „Lastenausgleichsindex“ vorgeschlagen.

Der Index soll das Steueraufkommen nicht verändern, sondern - beim Verrechnungsmodell - lediglich über die Liquidität der Unternehmen, die Fairneß zum Teil wiederherstellen.
Die Wahrscheinlichkeit, daß der Index jemals eingeführt wird, ist bei der gegenwärtigen Rechtsauf-fassung nur gering, 90% aller Unternehmen werden wohl dafür sein, die großen „Geldmacher“ aber dagegen, zumal das Grundgesetz noch auf ihrer Seite steht. Der schwammige Begriff „Eigentum verpflichtet“ müßte im Grundgesetz schon durch konkrete Anweisungen ersetzt werden.
Welche demokratische Mehrheit bringt das fertig?

Die Tabelle Lastenausgleichsindex zeigt, daß es relativ einfach wäre, einen Index zu berechnen, der bei Unternehmen in die Steuerformel eingeht.
Auch hier werden die Einzelwerte der Unternehmen ins Verhältnis gesetzt zum Ganzen und ergeben am Ende eine Zahl, die etwas größer oder kleiner als 1 ist.
Das ist der Index j´ , der vor „q“ der Steuerformel hinzugefügt wird.
Die lautet dann s = (b-f) k j´ q.
Im Privatbereich ist j´ immer = 1.

Die Kriterien , um die es geht, sind der reine Geldüberschuß „a/v“ und das Erwerbstätigeneinkommen pro Kopf: „b/c“, wobei „c“ die Anzahl der Ewerbstätigen ist.
Diese Größen können einzeln - ganz normal - vom Durchschnitt abweichen, darum werden sie durch den arithmetischen Mittelwert kompensiert.

Sind die Vorleistungen höher als normal, so wird die Wertschöpfung niedriger sein. Als Summe erhält man vielleicht 1,3+07 = 2 und als Mittelwert =1.
Ist der Mittelwert größer als 1, zahlt man eine höhere Vorauszahlung. Ist er kleiner als 1, zahlt man weniger.
Die Summe der Mehr- und Minderzahlungen ist = 0 !
Die Tabelle zeigt, das nur bei 2 der 12 Wirtschaftszweige der Index größer ist als 1 !!
Weitaus die meisten Wirtschaftszweige sind diesen beiden gegenüber im Nachteil !

Die statistische Berechnung, die der Festsetzung vorausgeht, muß allerdings doppelt gemacht werden, denn in der Summe der Unternehmen muß
(b-f) k j` q = (b-f) k q. sein, damit das Steueraufkommen gleich bleibt. Das wird ganz einfach durch einen Korrekturfaktor erreicht, der den Unternehmen mit den Parametern (a/v) und (b/c) vorgegeben wird. Diese Größen gelten für ein Jahr.

Auch hier ist also das sogenannte „feedback“ nötig, das einen Regelkreis erst möglich macht.