Wie wir gesehen haben, gibt es in allen Systementwürfen in irgendeiner Form eine Progression. Warum braucht man die, wenn die „stille Progression“ doch ohnehin wirksam ist. Die ist allerdings am Anfang so steil, daß man keine andere Lösung wußte, als stufenweise Grenzsteuersätze. Die dienen also nur dazu, die natürliche, stille Progression abzumildern. Ein Zeichen der Hilflosigkeit, mit dem Problem nach mathematischen Methoden umzugehen.
Natürlich haben alle unrecht, die behaupten, daß die Stufen und schiefen Ebenen, die man in den Grafiken sieht, die Progression bewirken. Das Gegenteil ist der Fall! Das gilt jedenfalls für alle Systeme mit einem Grundfreibetrag, auf den aber kein Entwurf heute verzichten kann.
Statt abgestufter Grenzsteuersätze gibt es in diesem System einen automatisch variablen Progressionsfaktor „k“, der von 0 bis 2 reicht und einen mittleren Steuerquotienten „q“. Die Maximalsteuer wird damit 2*q. Für die Tabelle „Gesamtrechnung“ wurde gewählt: k = 1 - cos (30 b/f). Für b/f größer als 6, wird für „k“ = 2 gesetzt. Die Progression reicht also bis zu 6 Freibeträgen = 3 Durchschnittsausgaben. (1999 ca. 58.000 €). Daß die Progression bei der Effektivsteuer darüberhinaus steigt, bewirkt die natürliche Progression, denn 1 - 1/x ist bei 6 Freibeträgen erst 5/6 und steigt weiter bis 1, wo sie zusammen mit q dann 2q ausmacht. Höher als 2q kann also auch die Effektivsteuer nicht steigen.
Diskussionen kann es nur um den Faktor „k“ geben, denn der ist flexibel. In dem Kapitel „Ein Rentenmodell“ wird die Kurve nur teilweise benuzt und die Progressionsgrenze liegt bei 4 Freibeträgen. Änderungen von „k“ sollten tabu sein, wenn man sich einmal auf eine Formel geeinigt hat. Sie wären nur gerechtfertigt bei signifikanter Änderung der Einkommensstruktur. Steueränderungen können problemlos durch die Änderung von „q“ gemacht werden. Das verändert nichts an den Proportionen, auf die man sich geeinigt hat und die Änderung betrifft alle - ausnahmslos!
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Der Grund für die Steuerprogression ist die Einkommensverteilung und die Philosophie, daß höhere Einkommen auch steuerlich stärker belastet werden sollten. Insoweit besteht wohl Einigkeit zwischen allen Systemen, auch mit diesem! Ein noch nicht erwähnter Unterschied zwischen diesem und den anderen Systemen besteht darin, daß hier nicht die Einkommen an sich die Hauptrolle spielen, sondern die „pro-Kopf-Einkommen. Was sagt denn schon ein Einkommen von 1 Mill. €, wenn daraus der Unterhalt von 20 Personen bestritten wird? Diesen Unsinn haben wir an vielen Stellen: Bei der Mindestlohndiskussion, bei der angedachten Begrenzung der Managereinkommen. bei der ritualisierten Mitteilung der Arbeitslosenzahlen, statt der Erwerbsquote usw. Lauter Zahlen, die prinzipiell keinen wesentlichen Informationswert haben. Das wäre anders, wenn sie auf volkswirtschaftliche oder auf individuelle Kenngrößen bezogen wären.
Alle Einkommen, auf die sich heutige Systeme ja berufen, liegen auf einer Exponentialkurve. Dazu muß man nur annehmen, daß auf jeder Stufe ein bestimmter Prozentsatz mehr verdient wird. als auf der Stufe davor. Für die Grafik wurde 18% gewählt. Die Kurve der pro-Kopf-Einkommen, die es vermutlich in der gesamten Literatur nicht gibt, zeigt die nebenstehende Grafik.
Diese Kurve hat keinen „Progressionsbauch“ sie ist konkav statt konvex. Selbstverständlich müßte dann auch die Steuerkurve am Anfang konkav sein. Das ist aber mit keinem einzigen der bekannten Systementwürfe zu machen! (Die Kurve "A" gilt für Einkommen bis 500.000 €. Kurve "B" von 500.000 bis 5 Mill. €) Diese Funktion könnte auch für den Faktor „k“ benutzt werden, sie wäre aber nicht so elegant und flexibel, wie die Sinusfunktion.
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Das alles mag für manche keine ausreichende Rechtfertigung für die Progression sein. Aber wenn man bedenkt, daß die volkswirtschaftliche Leistung nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam erarbeitet wird, weil keine Gruppe für sich allein den Erfolg haben würde und jeder Mensch dabei gibt was er kann, muß man schon die Frage stellen, ob die Leistung einer einzelnen Person 300, 400 oder 500-fach höher bewertet werden kann, als die einer anderen Person.
Die Tatsachen sprechen eine noch deutlichere Sprache: Wenn alle Erwerbstätigen das gleiche Einkommen hätten, hätten auch alle den gleichen Steuersatz - unabhängig vom System. Jedes Einkommen über dem Durchschnitt drückt andere unter den Durchschnitt. Die Wertschöpfung ist ein begrenzter Betrag, der nach dem bekannten Tortenmodell verteilt wird: Größere Stücke machen die anderen kleiner. Nach oben ist die Einkommensskala offen, nach unten wird nach einem Durchschnittsbetrag schon die Null erreicht.
Es ist unmöglich, ein hundertfaches Durchschnittseinkommen mit dem hundertfachen Durchschnittssteuersatz zu belasten. In diesem System ist es das Zweifache! Das müßte doch erträglich sein. Und anders als heute, geht es in diesem System nicht um Einkommen an sich, sondern um pro-Kopf-Einkommen. Ein Argument, das nicht in Frage gestellt werden kann, weil es nichts aussagen würde.
Die soziale Frage ist ein Argument in jedem Steuersystem. Die 827.559 Personen mit einem Netto-pro-Kopf-Einkommen über 90.000 €, würden in diesem System 81.179 Mill.€ Steuern zahlen. Bei einem Einkommen von 90.000 € wären es 70.639 Mill. €. Sie würden bei ihrem tatsächlichen Einkommen zwischen ca. 91.000 und 5.691.292 €, gerade knapp 15 % mehr zahlen als bei 90.000 €. Ihr Einkommen ist dagegen im Gruppenschnitt um 1.650 % höher. Mit einer exponentiellen Progression könnten „Auswüchse“ zwar auch höher besteuert werden, aber dafür gibt es eine gesetzliche Grenze, die - wenn es nötig sein sollte - auch mit der Sinusfunktion erreicht werden könnte. Wenn eine Steuersystematik diese Grenze nicht überschreiten darf, ist es müßig, sich darüber Gedanken zu machen. Für solche Fälle sind allein gesellschaftspolitische Instrumente gefordert, wenn es überhaupt für nötig gehalten wird.
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