Links auf Tabellen: tabelle1gesamtrechnung.pdf tab.1investitionen.pdf tab.1nettoeinkommen.pdf
Unternehmenseinnahmen.
Der erste Teil der Tabelle befaßt sich mit den Unternehmen,
der zweite Teil mit dem Privatbereich, wenn die Steuerzahlungen der Unternehmen und des Privatbereichs separat verwaltet werden.
Im dritten Teil ist eine Alternative dargestellt: Die Unternehmen leisten eine „personalisierte“ Vorauszahlung, die bei den Privatpersonen auf der Steuerkarte verbucht wird. Die Vorauszahlungen werden bei der Steuerberechnung jeweils zu 50% angerechnet, weil in beiden Bereichen das gleiche Steueraufkommen entsteht. Dafür wird bei den Privatausgaben die Gesamtsteuer berechnet. Diese Methode ist ähnlich der heutigen Lohn-/Einkommensteuer und Mehrwertsteuer. (Aber nicht anonym.)
Wird die getrennte Verwaltung gewählt, kann nur die Hälfte der Steuer individuell berechnet werden, wird die Alternative gewählt, ist die Gesamtsteuer individuell. Schon deshalb ist die Alternative vorzuziehen, zumal die Geldflüsse von Unternehmen an Privatpersonen auch heute schon personalisiert sind und den Finanzämtern und Sozialkassen gemeldet werden.
In Spalte „a“ des Unternehmensbereichs fließen sämtliche Erlöse aus dem operativen Geschäft, die von Privatpersonen kommen. Aus steuerlicher Sicht reicht das aus. Es sind Einnahmen, die mit privaten Steuer-Ident-Nummern verbunden sind. Hier befindet sich die 2. Schleuse an der die Steuer berechnet und eingenommen wird. Sie wird zugunsten der Ident-Nummern abgeführt. Es gibt natürlich auch andere Einnahmen, z.B. Einlagen von Gesellschaftern und Geldverkehr zwischen Unternehmen, Kredite, Aktienemissionen etc, die per Definition steuerfrei sind aber hier gebucht werden müssen. Spalte „a“ gehört zu dem Pflichtkontenrahmen des Steuersystems und ist quasi öffentlch. Wenn sämtliche Einnahmen hier verbucht werden über deren Verwendung das Unternehmen frei entscheiden kann, dann könnten Prüfer und beteiligte Personen Einblick in sämtliche Geschäfte bekommen und gegebenfalls Auszahlung verlangen. Unternehmen neigen grundsätzlich dazu, alles als ihr Eigentum zu betrachten, was in ihre Kassen fließt. Unternehmen besitzen aber kein Eigentum, sie verwalten nur! Das wäre auch ebenso absurd, als wenn Sie auf die Frage:“wem gehört Ihr Haus?“ antworten würden: „mein Haus gehört meinem Haus.“
Mit Zustimmung der Beteiligten können zwar Rücklagen ( z.B. für Investitionen) in Spalte „a“ verbleiben. Aber würden sie es auch tolerieren, daß Milliardenbeträge angesammelt und nach Gutdünken von Managern in Prestigeprojekte gesteckt werden? An einem transparenten Eingangskonto müßten alle Interesse haben, das zeigt sehr deutlich auch die gegenwärtige Schwarzgeldaffäre bei Siemens
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In dieser Spalte stehen die Ausgaben an andere Unternehmen. Sie müssen immer die Gegenbuchung in Spalte „a“ haben. Dadurch wird gewährleistet. daß keine Privatausgaben als steuerfreie Betriebsausgaben deklariert werden. In der steuerfreien Zone der Betriebsausgaben ist ja alles vorhanden, was es auf den Märkten gibt, deshalb ist sie auch heute ein neuralgischer Punkt für das Steuerwesen. Daneben ist sie auch das beste Versteck für die Kosten der gewerblichen Schwarzarbeit. Werden Auftragsleistungen bar bezahlt, so wirkt das nicht anders als privater Leistungsaustausch. Das Geld, das hier den Besitzer wechselt, fließt so oder so durch eine Steuerschleuse, wenn es im Inland ausgegeben wird. Werden die Kosten des Auftrags (Material etc.) aus diesem Geld bezahlt, so handelt es sich überhaupt nicht um Schwarzarbeit. Wenn sie aber - wie Betriebskosten - vom Unternehmen bezahlt und in Spalte „v“ verbucht werden, schmälern sie die Wertschöpfung.
Es sei denn, der gleiche Betrag wird auch in Spalte „a“ gebucht! Dann ist die Buchung neutral, denn die Differenz der Spalten = Wertschöpfung ändert sich in diesem Fall nicht. (a+x) - (v+x) = a-v!
Die Tabelle: tab.1 Investitionen zeigt, daß das auch für so große Posten wie Investitionen gilt, selbst wenn sie aus laufenden Einnahmen bezahlt werden. Wird ein Kredit dafür verwendet, der von einer Bank oder Privatperson kommt, so muß dieser auch zuvor in Spalte „a“ gebucht sein.
Das ist keine „kreative“ Buchführung, sondern Elementarmathematik. Bei Vorleistungen handelt es sich um einen geschlossenen Kreislauf. Jede Ausgabe ist bei einem Anderen eine Einnahme. Der Bestand in Spalte „a“ ändert sich nicht, weil die Entnahme an einer Stelle als Zugang an anderer Stelle erscheint. Spalte „a“ hat immer einen Bestand, Spalte „v“ ist dagegen nur ein Zähler für die Stellenwechsel, denn in diese Spalte fließt kein Geld! Der Bestand in Spalte „a“ ist aber überall potentiell steuerpflichtig. Die Summe in Spalte „a“ ändert sich nur durch Ausgaben, die nicht in diesem Kreislauf verbleiben, wie die Wertschöpfung.
Wenn Investitionen nicht mehr aus versteuertem Privatvermögen bezahlt werden, muß auch die Eigentumsfrage neu gestellt werden. Das Geld in Spalte „a“ ist potentielle Wertschöpfung und müßte im Fall der Liquidation an die Eigentümer ausgezahlt werden. Betriebswirtschaftlich sind Arbeitslöhne Kosten, die den Gewinn schmälern. Sie werden auch quasi als Abgeltung verstanden. (Abfindung) In der objektiven Betrachtung der Volkswirtschaft ist Arbeitslohn Wertschöpfung. Sollten nicht Direktinvestitionen, die nicht privat bezahlt worden sind, allen gehören, die sie erarbeitet haben? Das könnte mit Zertifkaten gemacht werden, deren Wert durch Investitionen und Abschreibungen bestimmt wird. Auch bei dem Zankapfel „Pendlerpauschale“ handelt es sich eigentlich um Vorleistungen, die in Spalte „v“ gehören und ohne weiteres Ausgaben an andere Unternehmen sind. Das ist nur eine Organisationsfrage. Investitionen und Abschreibungen haben ihre handelsrechtliche Bedeutung; im Steuersystem sind sie nur Ballast, viel Arbeit bei den Finanzämtern, die nichts einbringt. Alle Investitionen werden auch abgeschrieben. Einmal wird für den Vermögenszuwachs Steuer berechnet, dann verringert sich die Steuer durch Vermögensminderung. Das Steueraufkommen daraus ist praktisch = Null. Erst bei der Liquidation eines Unternehmens stellt sich heraus, ob noch Vermögen übrig ist. Das wird - wie Wertschöpfung - an Personen verteilt und in diesem System danach versteuert.
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Bruttobetrag der Wertschöpfung.
Link: tab.1nettoeinkommen.pdf Die Volkswirtschaft spricht von Bruttowertschöpfung, weil darin die steuerfreie Abschreibung enthalten ist. Abschreibungen sind Vermögensminderungen und gehören somit nicht in dieses Steuersystem. Da es hier keine Enkommensteuer gibt, haben sie auch keine Abzugsgrundlage. Außerdem sind Abschreibungen keine Ausgaben und werden darum auch hier nicht besteuert.
Die Behandlung der Wertschöpfung hängt davon ab, welche Variante gewählt wird. Bei Teil 2 der Tabelle 1 ist der Betrag von „b“ um die Steuer vermindert, die das Unternehmen gezahlt hat. Bei Teil 3 der Tabelle wird der Bruttobetrag ausgeschüttet, von dem das Unternehmen allerdings die vorausgezahlte Steuer durch die Steuerbescheinigung ersetzt. Im folgenden wird diese Variante als Standard angenommen.
In Unternehmen kann die Steuerberechnung vereinfacht werden, wenn der Steuerbetrag für die gesamte Ausschüttung berechnet und prozentual auf die Ausschüttung bezogen wird. Dann hat man einen einheitlichen Prozentsatz für den Abrechnungszeitraum. Bei dieser Rechnung müssen lediglich die Freibeträge ermittelt werden. In der Modellrechnung sind das z.B. 2,26 pro Erwerbstätigen, mutipliziert mit dem Jahresanteil. Beispiel: Freibetrag pro Monat = 9.800 * 2,26 / 12; Ganz genau kann das in Unternehmen nicht gemacht werden, weil man nie wissen kann, wie viele Personen zu berücksichtigen sind. Hier kommt es auch nur darauf an, daß das halbe Steueraufkommen erzielt wird und die Gutschriften nicht so hoch sind, daß sie nicht verbraucht werden können. Das könnte passieren, wenn pro Erwerbstätigen nur ein Freibetrag gerechnet würde.
Man darf schon fragen, warum diese Umstände, wenn doch die Steuer endgültig erst bei der Verwendung des Einkommens berechnet wird und somit die Unternehmen selbst gar keine Steuern zahlen? Dafür gibt es einen gewichtigen Grund: Die Vorauszahlung ist eine Quellensteuer, weil sie unabhängig von der Einkommensverwendung voraus bezahlt wird. Darauf wird keine Finanzverwaltung verzichten. Die Vorauszahlung ist etwa vergleichbar der heutigen Lohn-/Einkommensteuer. Nachträgliche Minderungen oder Erstattungen sind aber nicht vorgesehen.
Um die Prozedur möglichst einfach und sicher zu machen sollten die Unternehmen die personalisierten Steuervorauszahlungen in Listenform an das Finanzamt übertragen, wo sie den entsprechenden Steuerkonten gutgeschrieben werden. Erwerbstätigen wird bei der nächsten Aktualisierung der Betrag auf der Steuerkarte gutgeschrieben.
Bei dieser Variante wird ja nicht nur die Hälfte der Steuer berechnet, wie bei der ersten Variante, sondern der volle Steuersatz. Wer keine Gutschrift hat, muß also die Gesamtsteuer zahlen. Ausgaben aus anderen Einkommensquellen werden dadurch genauso besteuert wie die Erwerbseinkommen.
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