Link auf Tabelle: Rententabelle V.2
Schon in der ersten Version dieses Steuersystems wurde eine Rentenformel vorgeschlagen: Rente: r = f * (1+ k/2). (Die Größen entstammen der Steuerformel) Die Formel garantiert jeder Person eine Rente zwischen einer halben und einer vollen Durchschnittsausgabe. Die Beiträge werden zusammen mit der Steuer entrichtet. Eine staatliche, Rente sollte keinesfalls höher sein als eine Durchschnittsausgabe, denn wie wir gesehen haben, drücken höhere Ausgaben (Einkommen) andere unter den Durchschnitt.
Zufällig ist auch in dem System, das in der Schweiz verwirklicht wurde, die Höchstrente doppelt so hoch, wie die Mindestrente. Die Beiträge werden dort einheitlich mit 8,4% vom Einkommen erhoben und die Rente beträgt derzeit 1.105 bis 2.210 SF (690 bis 1.380 €) monatlich. Da wir von monatlich 817 bis 1.634 € ausgehen, (9.800 bis 19.600 € pro Jahr), würden wir allerdings höhere Beiträge brauchen, wenn ein Viertel der Bevölkerung die Rente beziehen würde. Probleme mit den „Reichen“ soll es in der Schweiz nicht geben, obwohl die selbst als Hundertjährige ihre Beiträge nicht herausbekommen werden.
Private Versicherungen sollten eigentlich keine Überschüsse haben, denn die Einnahmen müßten ja voll in die Renten fließen. Die Pensionsfonds in USA u.a. zeigen aber, daß sie massenhaft Geld ansammeln und kaum noch sichere Anlagemöglichkeiten finden. Das kann nicht die beste Lösung sein!
1999 betrugen die Renten und Pensionen etwa 273 Mrd. € (ohne selbst finanzierte Zusatzleistungen und Pensionszusagen für Manager). Aber aus öffentlichen Kassen werden auch Versorgungsbezüge von 10.000 € / Monat bezahlt. Am unteren Ende sind es vielleicht 50 oder 100 €. Natürlich wird das auch heute streng nach Formeln berechnet, die eine „leistungsgerechte“ Versorgung sicherstellen sollen. Das heißt hier letztlich: proportional zum bisherigen Einkommen. In der Schweiz hat man davon Abschied genommen und zumindest die öffentlichen Versorgungssysteme reformiert.
Der Leitgedanke ist, daß jedes Einkommen mit einem einheitlichen Prozentsatz zu einer Mindest-Altersversorgung beitragen soll. (Wer will - und kann - kann sich zusätzlich versorgen.) Der lineare Beitrag war ein kluger Gedanke, weil sich damit niemand überfordert fühlen kann. ( Die erste Version in diesem System ging von einer quasi parallelen Steuer als Rentenbeitrag aus. Das wird hiermit korrigiert. Ein progressiver Rentenbeitrag neben der progressiven Steuer würde gesellschaftspolitisch nicht akzeptiert werden. Auch hier wird nun von einem linearen Rentenbeitragssatz ausgegangen.)
Diese Tabelle: „Steuer und Rente. Version 2“ kombiniert im oberen Teil die Gesamtsteuer der Tabelle 1 Teil 3 mit einer allgemeinen, bürgerlichen Rente. Diese Lösung ist nicht optimal, sie begünstigt die Hauptnutznießer der Rente durch minimale Steuern, während die Anderen hohe Steuern und Netto-Renten-beiträge aufbringen müßten.
Die zweite Lösung - mit geändertem Progressionsfaktor - erhöht die Steuer in Zeile 19 von 14,1 % auf 19,8 % und verringert sie in Zeile 26 von 40,4 % auf 31,7 %. Das schafft einen Ausgleich. Bemerkenswert ist, daß dennoch in Zeile 14 das Nettoeinkommen von 6.709 € auf 9.577 € steigt. Damit wird auch hier fast die Höhe der Freibeträge erreicht, was sonst eventuell durch staatliche Zuschüsse erreicht werden müßte.
In diesem Teil der Tabelle wurde auch die Einkommensverschiebung durch die Rente berücksichtigt, die natürlich Einfluß auf die Steuer hat. Grundsätzlich sind Renten - so gut wie andere Ausgaben - steuerpflichtig, wenn diese den Freibetrag übersteigen.
Ob wir uns ein Rentenvolumen von 13,4 der Wertschöpfung leisten wollen, ist eine gesellschaftspolitische Frage. Am Anfang muß eine allgemeine Rentenformel gefunden werden, um das Volumen zu berechnen. Welche persönlichen Merkmale sollen verwendet werden und zu welchen Größen , oder Funktionen, soll die Rente proportional sein? Für die „Gesetzliche“ sind die Parameter: mittlerer Beitrag und Beitragszeit. Die Formel ist wegen häufiger Änderungen und Fortschreibung von Fixbeträgen entsprechend kompliziert.
In unserem Fall genügen einfache Formeln, wie: Rente = f (1+k/2), oder genauer: f (1+ pi / pmax), oder: f (2- f/b), um genau zu erreichen, was wir wollen. Feste Rentenleistungen gibt es dabei allerdings nicht. Der beim Renteneintritt festgestellte „Platz“ bleibt bis zum Lebensende erhalten, denn er ist aus den kumulierten Daten des bisherigen Lebens errechnet worden. Sollte sich aber die Durchschnittsausgabe der Gesamtbevölkerung ändern, so ändert sich auch die Rente, u.U. jedes Jahr, aber sie bleibt gleich in Relation zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der übrigen Bevölkerung.
Die gesetzliche Rente ist in jüngster Zeit fast zu einem offenen Generationenkonflikt geworden - eine Rentnerinnen und Rentnerpartei hat sich schon etabliert. Ein Problem kann hier aber nur gesehen werden, weil es sich um Arbeitnehmer handelt - 90 % der Erwerbstätigen die - sogar per Gesetz - nicht zu den „Besserverdienenden“ gehören. Bei ihnen ändert sich häufig die Beitragsbasis z. B. durch Zeiten der Nichtbeschäftigung, Minimal-Löhne mit Zuschuß etc. Bei dem Schweizer Modell stehen nicht nur die Arbeitnehmereinkommen, sondern die gesamte Wertschöpfung für Beiträge zur Verfügung. Eine breitere Basis gibt es nicht! Und wenn Einkommensminderungen der Arbeitnehmer im Effekt zu Bereicherung bei Anderen führen, so bleibt doch ihre Rentenbasis gleich! Bei 25% Rentnern - die ja oft Erblasser und für ihre Kinder und Enkel da sind - und 25% Kindern und Heranwachsenden, könnte sich ein Land sehr gut arrangieren: 27% der Wertschöpfung sind für diese beiden Gruppen da, 73% für die Erwerbstätigen, die die Wertschöpfung erarbeiten. Das 2,7-fache, im pro Kopf-Durchschnitt gerechnet!
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